Förderung

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Das österreichische Hausbetreuungsgesetz begann im Jahr 2006 -durch neue

Verordnungen die Fragen der Hausbetreuung zu lösen. Nach diesem Gesetz wurde die

Betreuung in Österreich legal, und der Staat bestimmte den Anspruch an

Zusatzgeld/Förderung für die Betreuung. Zur gleichen Zeit bestimmte er, wer diesen

Förderungsanspruch bekommt. Es gilt für die Patienten/Klienten wie folgt:

ab Pflegestufe 3 und höher

bei Pflegestufe 1 und 2 nur im Falle einer nachgewiesenen

Demenzkrankheit, wo ständige Betreuungn benötigen wird.

Im Falle, dass Sie diese Bedingungen erfüllen, haben Sie den rechtlichen Anspruch

auf eine Förderung fűr eine Hausbetreuung. Die Förderung kann in zwei verschidenen

Varianten zuerkant werden:

  • monatlich bis zu ca. EUR 1 100.- - Im Falle, dass der Arbeitgeber des

          Pflegepersonals direkt der pflegebedürftnige Kunde/Klient

         (bzw.Sachwaalter oder eine ihm nahestehende Person) ist.

  • monatliche bis zu ca. EUR 800.- - falls die Betreuung durch eine selbständige

          Pflegekraft mit einen Gewerbeschein ausgeübt wird.

Für unsere Agentur gilt die zweite Variante.

Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf mal jährlich

gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils

erforderlichen Pflegeaufwand - der in sieben Stufen unterteilt:

 

Pflegestufe

Pflegegeld

 Förderung

  Zuschüsse gesamt

Pflegestufe 1

€ 192,00

    € 800*

 € 992,00

Pflegestufe 2

€ 354,00

    € 800*

€ 1154,00

Pflegestufe 3

€ 551,60

    € 800*

€ 1351,60

Pflegestufe 4

€ 827,10

    € 800*

€ 1627,10

Pflegestufe 5

€ 1123,50

    € 800*

€ 1923,50

Pflegestufe 6

 € 1 568,90

    € 800*

 € 2 368,90

Pflegestufe 7

€ 2061,80

    € 800*

 € 2 861,80


* )  Die €800,- Förderung werden bei zwei Personenbetreuer/innen die auch mit Nebenwohnsitz gemeldet und SVS durchgehend Versichert sind, gefördert!
 
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