Förderung
Das österreichische Hausbetreuungsgesetz begann im Jahr 2006 -durch neue
Verordnungen die Fragen der Hausbetreuung zu lösen. Nach diesem Gesetz wurde die
Betreuung in Österreich legal, und der Staat bestimmte den Anspruch an
Zusatzgeld/Förderung für die Betreuung. Zur gleichen Zeit bestimmte er, wer diesen
Förderungsanspruch bekommt. Es gilt für die Patienten/Klienten wie folgt:
ab Pflegestufe 3 und höher
bei Pflegestufe 1 und 2 nur im Falle einer nachgewiesenen
Demenzkrankheit, wo ständige Betreuungn benötigen wird.
Im Falle, dass Sie diese Bedingungen erfüllen, haben Sie den rechtlichen Anspruch
auf eine Förderung fűr eine Hausbetreuung. Die Förderung kann in zwei verschidenen
Varianten zuerkant werden:
- monatlich bis zu ca. EUR 1 100.- - Im Falle, dass der Arbeitgeber des
Pflegepersonals direkt der pflegebedürftnige Kunde/Klient
(bzw.Sachwaalter oder eine ihm nahestehende Person) ist.
- monatliche bis zu ca. EUR 800.- - falls die Betreuung durch eine selbständige
Pflegekraft mit einen Gewerbeschein ausgeübt wird.
Für unsere Agentur gilt die zweite Variante.
Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf mal jährlich
gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils
erforderlichen Pflegeaufwand - der in sieben Stufen unterteilt:
Pflegestufe |
Pflegegeld |
Förderung |
Zuschüsse gesamt |
Pflegestufe 1 |
€ 192,00 |
€ 800* |
€ 992,00 |
Pflegestufe 2 |
€ 354,00 |
€ 800* |
€ 1154,00 |
Pflegestufe 3 |
€ 551,60 |
€ 800* |
€ 1351,60 |
Pflegestufe 4 |
€ 827,10 |
€ 800* |
€ 1627,10 |
Pflegestufe 5 |
€ 1123,50 |
€ 800* |
€ 1923,50 |
Pflegestufe 6 |
€ 1 568,90 |
€ 800* |
€ 2 368,90 |
Pflegestufe 7 |
€ 2061,80 |
€ 800* |
€ 2 861,80 |
* ) Die €800,- Förderung werden bei zwei Personenbetreuer/innen die auch mit Nebenwohnsitz gemeldet und SVS durchgehend Versichert sind, gefördert!
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